Impressum

Zeichenbüro Roman Hrouza

Unterrosenauerwald 56
3924 Schloss Rosenau

Tel.: 0664 17 19 731

Mitglied der Wirtschaftskammer Niederösterreich
FG Gewerbliche Dienstleister; Zeichenbüros

Webdesign, Umsetzung:
www.teufelsideen.at

Erklärung Zeichenbüro: Grundsätzlich richtet sich der Umfang der Gewerbeberechtigung nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung im Zusammenhang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften (§29 GewO). Der Gewerbeberechtigungswortlaut von Zeichenbüros lautet üblicherweise: "Anfertigen von technischen Zeichnungen nach vollständig vorgegebenen Angaben des Auftraggebers, unter Ausschluss aller den Baumeistern und Technischen Büros vorbehaltenen Tätigkeiten." 

Vorbehaltsbereiche der Baumeister: Zeichenbüros sind somit zur Anfertigung von technischen Zeichnungen nach vollständig vorgegebenen Angaben des Auftraggebers berechtigt, wobei insbesondere die Vorbehaltsbereiche der Baumeister (§ 99 GewO) und der "Technische Büros - Ingenieurbüros" (§ 134 Abs 1 GewO) zu beachten sind. Die dort angeführten planerischen Tätigkeiten sowie die Durchführung von Messungen und Berechnungen etc. sind somit diesen reglementierten Gewerben vorbehalten.